Verhaltenskodex bei Stämpfli

1. Was wir von unseren Mitarbeitenden erwarten

Dieser Kodex hat das Leitbild und die Unternehmenskultur von Stämpfli als Grundlage, in denen wir die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Stämpfli Gruppe beschreiben. Sie nennen die wichtigsten Werte und beinhalten die Anerkennung international gültiger Menschenrechte.

Mitarbeitende dürfen weder Zahlungen, Vergünstigungen, Geschenke, Informationen oder Hilfeleistungen im Sinne des unten beschriebenen Korruptionsbegriffs leisten noch entgegennehmen. Werden den Mitarbeitenden Zahlungen, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen angeboten, hat er/sie dies seinem/ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.

Bescheidene Geschenke und Einladungen dürfen als übliche Gesten der Höflichkeit und der Partnerschaft ausgetauscht werden.

Der Wert eines Geschenkes oder einer Einladung darf nicht zu einer Verpflichtung oder Abhängigkeit des Empfängers führen. Jedes Geschenk oder jede Einladung, die diese Bedingung missachtet, muss zurückgewiesen werden.

Im Zweifelsfalle kann sich der Mitarbeitende an seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden. Wo eine Rückgabe eines Geschenkes nicht möglich ist, entscheidet der Vorgesetzte über dessen Verwendung, wobei privater Gebrauch ausgeschlossen ist.

2. Korruption

Was wir unter Korruption verstehen
Unter Korruption verstehen wir jeden Missbrauch zur Erlangung eines ungerechtfertigten persönlichen Vorteils.

Als Korruption gilt sowohl die Bereitschaft, jemanden zu korrumpieren, als auch dessen Bereitschaft, sich korrumpieren zu lassen.

Was wir von Korruption halten
Korruption untergräbt die Ziele einer demokratischen Gesellschaft, fördert die Kriminalität, schädigt die Wirtschaft und führt zu ungerechtfertigten Benachteiligungen.

Korruption widerspricht unserer Wertehaltung und unserer Auffassung von fairem Handeln. Wir lassen nicht zu, dass Mitarbeitende der Stämpfli Gruppe sich korrupt verhalten.

3. Einhaltung der Gesetze

Die Stämpfli Gruppe und alle ihre Mitarbeitenden halten sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben aus dem Leitbild und der Unternehmenskultur. Nationalen und internationalen Branchengepflogenheiten, sofern sie geltendes Recht nicht verletzen, ist nachzukommen.

In Fällen, in denen die rechtlichen Vorschriften und die Gepflogenheiten nicht eindeutig sind, wird erwartet, dass die Mitarbeitenden ihr Urteilsvermögen einsetzen; Leitbild und Unternehmenskultur sind zu beachten. Im Zweifelsfalle bespricht sich der Mitarbeitende mit seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

4. Spenden

Spenden sind von Geschäftsvorgängen unabhängige Zuwendungen an Einrichtungen und Personen für einen der Stämpfli Gruppe bekannten, gemeinnützigen Zweck. Dabei gelten folgende Richtlinien:

  • Sämtliche Spenden müssen von einem Geschäftsleitungsmitglied genehmigt werden;
  • Spenden sind Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber gesellschaftlichen Anliegen und dienen der Pflege des Ansehens der Stämpfli Gruppe;
  • Spenden haben einen geografischen Bezug zum jeweiligen spendenden Unternehmen von Stämpfli;
  • Spenden sind mit keinen konkreten Gegenleistungen verbunden.


Auf Wunsch von Geschäftspartnern können Spenden gemacht werden, die nicht sämtlichen oben genannten Kriterien entsprechen, wenn nachweislich sichergestellt ist, dass die nutzniessende Organisation vom Geschäftspartner unabhängig und gemeinnützig ist, und die Spende nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Geschäftsabschluss oder der grundsätzlichen Bereitschaft des Geschäftspartners zur Zusammenarbeit steht.

Beiträge an Politiker und Parteien oder andere politische Organisationen erfordern in der Schweiz die Genehmigung von Rudolf Stämpfli oder Peter Stämpfli. Ausserhalb der Schweiz sind sie gänzlich untersagt.

5. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Geschäftsvorgang private Interessen der handelnden Personen oder von ihr nahestehenden Personen direkt oder indirekt berührt. Als nahestehende Personen sind Verwandte, Verschwägerte, Lebenspartner und enge Freunde zu verstehen.

Interessenkonflikte können unabhängig davon, ob sie die Interessen der Stämpfli Gruppe tangieren, das Ansehen von Stämpfli beeinträchtigen und Schaden verursachen. Insbesondere können die sich in einem Interessenskonflikt befindenden Mitarbeitenden in Schwierigkeiten kommen.

Die Mitarbeitenden der Stämpfli Gruppe vermeiden Interessenkonflikte, und es ist nicht gestattet, die berufliche Position und das Eigentum des Unternehmens zur persönlichen Bereicherung oder für die Erlangung sonstiger persönlicher Vorteile zu missbrauchen.

6. Integrität und Unabhängigkeit im Geschäftsverkehr

Die Stämpfli Gruppe und ihre Mitarbeitenden überzeugen durch ihre Leistungen und Produkte und durch das der Unternehmenskultur entsprechende Auftreten.

Die Stämpfli Gruppe wird nur Mitglied in Verbänden und Organisationen, die die Unabhängigkeit von Stämpfli nicht beeinträchtigen.

Stämpfli bekennt sich zu fairem und unverfälschtem Wettbewerb. Kontakte zu Konkurrenten beschränken sich auf allgemeine Inhalte oder auf das konkrete Erbringen von Leistungen. In keinem Fall werden Absprachen abgeschlossen, die den freien Wettbewerb beeinträchtigen.

Kooperationen jeder Art müssen durch den Delegierten des Verwaltungsrates, im Ausland durch den eingetragenen Geschäftsführer der jeweiligen Firma genehmigt werden.

Stämpfli wirbt Mitarbeitende anderer Unternehmen nicht gezielt ab bzw. lässt sie nicht abwerben. Der Hinweis an Mitarbeitende anderer Unternehmen auf offene Stellen ist erlaubt.

7. Meldepflicht

Mitarbeitende, die

  • für korrupte Handlungen angefragt werden oder sonst wie damit in Kontakt kommen,
  • von Verstössen gegen diesen Verhaltenskodex in der Stämpfli Gruppe wissen,

sind verpflichtet, dies ihrem Vorgesetzten, der Personalabteilung und/oder Dr. Rudolf und Peter Stämpfli zu melden.

8. Folgen von Handlungen gegen diesen Verhaltenskodex

Mitarbeitende, denen Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex nachgewiesen werden können, müssen mit arbeitsrechtlichen und allenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

9. Unterstützung für unsere Mitarbeitenden

Datenschutz
Die Stämpfli Gruppe achtet und schützt die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre des/der einzelnen Mitarbeitenden.

Schutz des Mitarbeitenden
Die Verantwortlichen der Stämpfli Gruppe sorgen dafür, dass Mitarbeitende, die Verstösse gegen diesen Kodex melden, in keiner Weise benachteiligt werden.

Wir handeln verantwortungsbewusst
Alle bei uns Beschäftigten haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen, ihrer Arbeit, dem Unternehmen und der Umwelt gegenüber. Im Rahmen ihrer Aufgaben und Funktionen handeln sie eigenverantwortlich, selbstständig und unternehmerisch.

Ehrlichkeit und Offenheit prägen den Dialog innerhalb unserer Unternehmen, mit den Kunden und den Lieferanten.

Wir tragen ethische Verantwortung
Ethisch wertvolles Handeln erachten wir als Teil unseres gesamten Wirkens.

Der Schutz der Umwelt, das Wohlergehen des Staates und die Förderung des Gemeinwesens sind uns wichtige Anliegen. Unseren Konkurrenten begegnen wir offen und fair.

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